Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, der SMB Beratung (nachfolgend SMB genannt).
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von SMB bedürfen der Schriftform.
2 Angebot, Durchführung des Auftrags und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von SMB sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung der Lieferung oder Leistung gemäß Angebot erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Lieferung oder Leistung erwerben zu wollen. SMB ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei SMB anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder der Leistung an den Kunden erklärt werden. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von SMB.
2.3 SMB behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
2.4 Gegenstand des Auftrags ist jede Art eines Konzeptes oder einer Beratung, wie Feststellung von Tatsachen, Darstellungen von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung und Überprüfung. Thema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
2.5 Der Auftrag ist entsprechend den für einen Hotelberater gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Hotelberater nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
2.6. Der Hotelberater erstattet seine beratende Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Hotelberaters erhalten bleibt, kann sich der Hotelberater bei der Vorbereitung des Konzeptes der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Zuziehung von Beratern anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.
2.7. Im Übrigen ist der Hotelberater berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hierfür unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Konzeptes zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
2.8. Der Hotelberater wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
2.9. Die Beratung ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erstatten. Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Hotelberater die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung der Beratung überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.
3 Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist durch die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch SMB als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler SMB unverzüglich anzuzeigen.
4.2 SMB ist berechtigt, von Ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 SMB ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4. Der Auftraggeber darf dem Hotelberater keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Konzeptes verfälschen könnten.
5 Preise
5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigungen zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preislisten berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
5.3 SMB ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6 Lieferfrist
6.1 Von SMB genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von SMB nicht zu vertretenden, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei SMB, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
7 Annahmeverzug des Kunden
7.1 Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist SMB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SMB Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder SMB einen höheren Schadensersatz nachweist.
8 Gefahrübergang, Gewährleistung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. SMB macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit SMB Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von SMB gemeinsam mit dem Mitarbeiter von SMB – unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
8.3 SMB kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann SMB darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Release beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. SMB wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.
8.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Nummer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.